Betreuungsbehörde
der Stadt Frankfurt/Main
Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main
FAQ
Berufsbetreuer:innen kümmern sich um Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr selbst regeln können. Sie vertreten die betreute Person in gerichtlich festgelegten Bereichen wie Finanzen, Gesundheitsfürsorge oder Behördenangelegenheiten und unterstützen sie bei der Wahrung ihrer Interessen.
Berufsbetreuer:innen benötigen eine geeignete Qualifikation sowie Erfahrung im sozialen, juristischen oder pädagogischen Bereich. Fachkenntnisse in den Bereichen Recht, Sozialarbeit und Kommunikation sind besonders wichtig.
Die Betreuungsbehörde bietet:
- Fachliche Beratung bei rechtlichen oder organisatorischen Fragen
- Regelmäßige Fortbildungen und Workshops
- Netzwerkmöglichkeiten, um den Austausch mit Kolleg:innen zu fördern
- Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Gerichten oder anderen Behörden
Berufsbetreuer:innen erhalten ihre Vergütung und den Ersatz ihrer Aufwendungen auf Grundlage des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Dieses Gesetz regelt detailliert, wie sich die Vergütung zusammensetzt.
Im Gegensatz zu ehrenamtlichen Betreuer:innen, deren Vergütung und Aufwendungsersatz sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1875 Abs. 1 BGB) richten, erhalten Berufsbetreuer:innen eine pauschale Vergütung nach dem VBVG.
Die Höhe dieser Pauschale hängt von mehreren Faktoren ab, die im Gesetz festgelegt sind, darunter die Qualifikation des Betreuers bzw. der Betreuerin (eingeteilt in verschiedene Vergütungstabellen, z. B. nach Ausbildung) und die Dauer der Betreuung.
Wer die Vergütung zahlt, hängt von der finanziellen Situation des/der Betreuten ab. Verfügt der/die Betreute über ausreichend eigenes Vermögen, wird die Vergütung hieraus entrichtet. Ist der/die Betreute mittellos, übernimmt die Staatskasse bzw. das Amtsgericht die Kosten der Betreuervergütung.
Ja, die Behörde stellt teilweise Hilfsmittel wie Formulare, Leitfäden und Mustertexte zur Verfügung, um administrative Aufgaben zu erleichtern.
Auch Quereinsteiger:innen mit passenden beruflichen Hintergründen, z. B. im sozialen oder juristischen Bereich, können als Berufsbetreuer:innen tätig werden. Die Betreuungsbehörde bietet Orientierung und Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Betreuungsbehörde steht Berufsbetreuer:innen in schwierigen Situationen beratend zur Seite. Bei Bedarf können auch spezialisierte Ansprechpartner:innen oder Supervisionen vermittelt werden.